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Negative Bewertungen sind schlecht fürs Geschäft. Doch das bedeutet nicht, dass Sie ohne Weiteres eine Google Bewertung löschen lassen können. Vielmehr kommt es hierbei auf den genauen Inhalt an und wie sehr dieser der Wahrheit entspricht. Google bezieht dazu klar Stellung und fordert dazu auf, nur Rezensionen zu melden, die explizit gegen die Google-Richtlinien verstoßen.
Google mischt sich darüber hinaus nicht in Meinungsverschiedenheiten zwischen Unternehmen und Bewertenden ein und ergreift auch keine Partei für eine Seite, da keine Wertung seitens Google möglich ist.
Beachten Sie jedoch, dass dieser Vorgang einige Zeit in Anspruch nehmen kann, da Google erst prüfen muss, ob der Antrag auf Löschung gerechtfertigt ist. Wie bereits erwähnt, löscht Google ausschließlich Bewertungen, die gegen die Google-Richtlinien, aber auch geltendes Recht verstoßen. Bietet die Negativbewertung dafür jedoch keine Anhaltspunkte, ist eine Löschung der Bewertung unwahrscheinlich.
Sie können daher nur eine Google Bewertung löschen lassen, wenn einer der folgenden Gründe für eine Löschung zutrifft:
Bei vielen Fake-Bewertungen kann es sich unter Umständen auch lohnen, professionelle Unterstützung hinzuzuziehen. Es gibt verschiedene Anwaltskanzleien und Unternehmen, die Dienstleistungen zur Entfernung von unangemessenen Bewertungen anbieten. Achten Sie aber hierbei darauf, dass die Firma oder Kanzlei Referenzen vorweisen kann und einen seriösen Eindruck macht.
Im Zweifelsfall können Sie sogar vor Gericht ziehen, um eine Bewertungslöschung zu erwirken. Das Gericht kann dann prüfen, ob es sich um eine freie Meinungsäußerung oder eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt, die entfernt werden muss. Darüber hinaus haben Sie unter Umständen sogar die Option, Schadensersatz aufgrund von Rufschädigung einzufordern.
Der Unterschied zwischen einer Meinungsäußerung und einer Tatsachenbehauptung ist von großer Bedeutung, insbesondere im Kontext der Frage, ob eine Bewertung gerechtfertigt negativ formuliert ist. Meinungsäußerungen genießen in vielen Ländern, einschließlich Deutschland, verfassungsrechtlichen Schutz nach Artikel 5 des Grundgesetzes (GG). Dies bedeutet, dass Individuen das Recht haben, ihre Meinungen frei zu äußern, solange dies im Rahmen der Gesetze und ohne die Verbreitung von unwahren Tatsachenbehauptungen geschieht. Letzteres kann im schlimmsten Fall zu einem Reputationsschaden führen.
Eine Meinungsäußerung ist subjektiv und drückt die persönliche Ansicht oder Bewertung einer Person zu einem Thema aus. Hierbei geht es nicht darum, ob die Meinung objektiv richtig oder falsch ist, sondern ausschließlich darum, dass die Person das Recht hat, sie zu äußern. Solche Äußerungen sind in der Regel durch den Grundrechtsschutz gedeckt.
Im Gegensatz dazu handelt es sich bei einer Tatsachenbehauptung um eine Aussage, die objektiv überprüfbar ist und als wahr oder falsch bewiesen werden kann. Hier besteht kein grundgesetzlicher Schutz für unwahre Tatsachenbehauptungen. Der Bewertende muss daher nachweisen, ob seine Tatsachenbehauptung der Wahrheit entspricht.
Ein Beispiel hierfür wäre die Behauptung, dass die Lieferung bereits beschädigt ankam. Hier kann der Kunde bspw. Fotos oder Videos von der Öffnung des Pakets als Beweis vorbringen, um die Löschung zu verhindern.
Es ist also wichtig zu beachten, dass nicht jede kritische Aussage oder abweichende Meinung automatisch als Tatsachenbehauptung betrachtet wird. Darüber hinaus gibt es Situationen, in denen die Äußerung als Schmähkritik gewertet werden kann, was ebenfalls rechtliche Konsequenzen haben kann. Ein Beispiel hierfür wäre zu behaupten, dass im Unternehmen nur „Verbrecher und Lügner“ arbeiten. In einem solchen Fall haben Sie gute Chancen, die Bewertung auf Google löschen zu lassen.
Insgesamt ist die Unterscheidung zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung entscheidend für die Beurteilung von Meinungen, Kritik und Aussagen und ob diese gelöscht werden können oder nicht.
Ob gefälscht oder echt, Sie sollten eine negative Bewertung nie einfach so stehen lassen. Die Prüfung einer Bewertung dauert mehrere Tage oder sogar Wochen und im schlimmsten Fall kann Ihr Antrag abgelehnt werden. In der Zwischenzeit haben aber bereits etliche Kunden die Negativbewertung ohne Ihre Gegenperspektive gelesen und sich eine Meinung gebildet. Sie sollten daher zügig reagieren und Ihre Sicht der Dinge klarstellen.
Bleiben Sie freundlich und zeigen Sie Verständnis für den Kunden. Das erhöht die Chance, dass der unzufriedene Kunde seine Wertung vielleicht doch noch ändert oder gar ganz zurückzieht. In unserem Beitrag Wie sieht eine gute Antwort auf negative Bewertungen aus? zeigen wir anhand von Beispielen und Tipps, wie Sie am besten auf negative Bewertungen reagieren.
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob eine Meldung an Google oder andere Bewertungsplattformen gerechtfertigt ist, sollten Sie einen Blick in unseren Beitrag zur Erkennung von Fake-Bewertungen werfen. Dort erklären wir genau, welche Anzeichen es gibt und wie Sie falsche Bewertungen selbst identifizieren können. Jede schlechte Bewertung zieht Ihren Bewertungsschnitt runter, weshalb Sie Ihre Bewertungen immer im Auge behalten sollten. Der werkenntdenBESTEN Bewertungsalarm informiert Sie über jede neue Bewertung aus insgesamt 52 Portalen, darunter natürlich auch Google Maps Bewertungen. So können Sie schnell reagieren und effektiver Maßnahmen ergreifen.
Manchmal ändert sich die eigene Meinung oder Sie möchten Streit mit einem von Ihnen bewerteten Unternehmen vermeiden. Sie können daher auch als Bewertender ihre eigenen Google Bewertungen löschen. Gehen Sie dazu auf Google Maps oder nutzen Sie Ihre Google App und wählen Sie oben links im Menü den Punkt „Meine Beiträge“ aus. Jetzt werden Ihnen alle Ihre Google Rezensionen unter dem Reiter „Rezensionen“ angezeigt. Mit einem Klick auf das Dreipunkt-Menü öffnen sich Ihre Optionen. Sie können nun Ihre Rezension bearbeiten, Fotos hinzufügen oder die Rezension auf Google löschen, womit sie unwiderruflich gelöscht wird.
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